Vorsitzende: | Anne Wernicke |
Stv. Vorsitzender: | Carmen Santel |
Schriftführerin: | Magret Klaas |
Entsprechend grundgesetzlicher Regelungen bestimmt die katholische Kirche ihre Personalangelegenheiten ohne staatlichen Einfluss. Das wirkt sich auch auf die Vertretung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus.
Während für die private Wirtschaft das Betriebsverfassungsgesetz gilt, demzufolge Betriebsräte gewählt werden, im Öffentlichen Dienst Personalräte nach den Personalvertretungsgesetzen wirken, gilt im Bereich der Katholischen Kirche eine Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).
Die MAVO geht davon aus, dass Dienstgeber (in unserem Fall die Schulstiftung im Bistum Osnabrück) und Dienstnehmer (die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Stiftungsschulen, neben Lehrkräften auch nichtlehrendes Personal) eine Dienstgemeinschaft bilden und gemeinsam für den Erfolg der Einrichtung verantwortlich sind.
Die MAV der Marienhausschule bespricht monatlich gemeinsam interessierende Angelegenheiten mit der Schulleitung.
Die MAV der Marienhaus-Schule entsendet ein Mitglied in die Gesamt- MAV der Stiftungsschulen. Die Gesamt- MAV steht mit der Leitung der Schulstiftung und der bischöflichen Schulaufsicht im Austausch.