Erzieher/in

Hinweis: Der Besuch der Schulformen ist ab dem Schuljahr 2020/2021 schulgeldbefreit. 

Fachschule für Sozialpädagogik:
Wenige Berufe sind so vielseitig und umfassend: Erzieherinnen und Erzieher begleiten, betreuen, erziehen und bilden Kinder und Jugendliche zum Beispiel in: Kindergärten und Kindertagesstätten, Kinder und Jugendheimen, Kinderdörfern, Horteinrichtungen, Internaten, Jugendgruppen, Kurheimen, Heil- und sonderpädagogischen Gruppen, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Grundschulen, Erziehungsberatungsstellen und Rehabilitationseinrichtungen.
Die Ausbildung zum Erzieher gliedert sich in Niedersachsen in die zweijährige Ausbildung zum Sozialassistenten und die zweijährige Weiterbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik. Während die Sozialassistentenausbildung ihren Schwerpunkt auf die Elementarpädagogik legt, werden an der Fachschule vertiefte Kenntnisse in Arbeitsfeldern der Jugendhilfe erworben.

Praktische Ausbildung:
Während des Bildungsgangs wird eine praktische Ausbildung mit insgesamt mindestens 600 Zeitstunden absolviert. Diese Ausbildung gliedert sich in zwei große Blöcke – im ersten Jahr werden Praxiserfahrungen im Bereich der Jugendhilfe gesammelt, im zweiten Jahr kann die Praxisphase alle Arbeitsfelder von Erziehern betreffen.

Voraussetzungen, Schullaufbahn, Abschluss und Weiterbildung:
Voraussetzung ist der Realschulabschluss und die Ausbildung zum Sozialassistenten oder der Besuch des Beruflichen Gymnasiums Sozialpädagogik mit Nachweis anschl. 600 Std. Praxis im sozialpädagogischen Bereich.

Schullaufbahn:
Berufsfachschule Sozialassistentin/ Sozialassistent Schwerpunkt Sozialpädagogik
Abschluss: Staatlich geprüfte(r) Sozialassistent/Sozialassistentin

Fachschule Sozialpädagogik:
Abschluss: Staatlich anerkannte(r) Erzieherin/Erzieher

„Bachelor Professional in Sozialwesen“

Schulischer Abschluss: Fachhochschulreife

Weiterbildung:
Nach der Ausbildung zum Erzieher ergeben sich verschiedene berufliche Perspektiven in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Außerdem haben Sie die Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen z.B.: Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Grundschullehramt, oder Heilpädagogische Zusatzausbildungen. Mit dem Besuch der einjährigen Berufsoberschule können Sie nach der Erzieherausbildung die Allgemeine oder Fachgebundene Hochschulreife erlangen und an Universitäten alle oder fachgebundene Studien aufnehmen (z.B. Lehramt an Berufsbildenden Schulen für Sozialpädagogik).

Anmeldung:

Ihre Bewerbung sollte folgende Anmeldeunterlagen enthalten:

  • Bewerbungsanschreiben
  • Anmeldebogen – Anmeldeformular zum Download
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Beglaubigte Kopie des letzten Zeugnisses

 

 

EU-Projekt Erasmus+
Schüler der Fachschule Sozialpädagogik können einen Teil ihrer praktischen Ausbildung im Ausland absolvieren. Möglich wird dieses über das EU-Projekt Erasmus+.
Erfahrungen können dann im Ausland im Bereich der Frühpädagogik gesammelt werden, wobei die Auszubildenden finanzielle Hilfe bzw. Zuschüsse erhalten. Informationen entnehmen Sie bitte diesem Flyer.